Allgemeine GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Vertragsabschluss:
    Der Vertrag kommt durch fristgerechte Annahme des Angebotes zustande.
  2. Entgelt:
    1. a)  Mangels ausdrücklicher anderer Vereinbarung gelten folgende Abrechnungsgrundlagen: Fassadenlänge, die Höhe wird ermittelt aus der mittleren Gebäudehöhe bis zum obersten Gehbelag des Gerüstes und zwei Meter. Sollten keine andere Vereinbarung getroffen worden sein, werden ab der 5. Lohnwoche 5 % des Einheitspreises für Stehzeiten verrechnet.
    2. b)  Uns nicht zur Kenntnis gebrachte Baubeschreibungen, Vertragsbedingungen oder Vorbemerkungen des Auftraggebers müssen bei Preisverhandlungen einbezogen werden, da sie bei der Preisbildung nicht berücksichtigt werden konnten.
    3. c)  Prozentuelle Beteiligungen an Allgemeinkosten der Baustelle wie Versicherungen, allgemeine Bauschäden, Bautafel, Schuttentsorgung, Endreinigungen und andere mehr sind in unseren Preisen nicht enthalten.
    4. d)  Die EHP sind auf Basis der Wochennormalarbeitszeit von 39,0 Stunden erstellt. Zuschläge für Überstunden und Schichtarbeit sind im EHP nicht enthalten.
    5. e)  Eventuell auftretende Behinderungen bzw. außerplanliche Umstellungen werden gesondert verrechnet.
  3. Zahlungsverzug:
    a) Bei Zahlungsverzug werden 12 % Verzugszinsen verrechnet.
    b) Bei Zahlungsverzug trotz Mahnung und Nachfristsetzung von 8 Tagen (Teil- oder Schlussrechnungen) ist der Auftragnehmer berechtigt, das Gerüst
    abzubauen und zu entfernen, und zwar unter Ausschluss jeglichen Anspruches gegen ihn. Hinsichtlich allfälliger, trotzdem gegen ihn gerichteter Ansprüche wird der Auftragnehmer von Auftraggeber Schad- klaglos gehalten.
  4. Lieferumfang:
    1. a)  Mangels anderer Vereinbarungen ist vom Auftraggeber dem Auftragnehmer der Termin für die Aufstellung des Gerüstes mindestens 2 Wochen vorher zur Vermeidung von Verzögerungen bekanntzugeben.
    2. b)  Für Verzögerungen der Leistungserbringung durch den Auftraggeber wegen höherer Gewalt (z.B.: extreme Witterung [z.B. –8 Grad] u.ä.) und aus Gründen, die im Bereich des Auftraggebers liegen, haftet der Auftragnehmer nicht.
    3. c)  Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer den Abbautermin schriftlich 14 Tage vorher bekanntzugeben.
    4. d)  Anweisung von Gerüst Auf-bzw. Abbau unter 500 m2 wird eine Reisekostenpauschale von 350,- € verrechnet.
    5. e)  Die Preise verstehen sich bei einer freien Zufahrt zur Baustelle sowie einer geebneten (planierten) und bauschuttfreien Gerüstaufstandsfläche.
    6. f)  Eventuell notwendige Bau- und Anrainerverhandlungen, sowie Beweissicherungen, Bewilligungen zum Setzen von Gerüsten in Nachbargrundstücken,
      die Aufstellung im Verkehrsbereich werden vom Auftraggeber durchgeführt bzw. erbracht.
    7. g)  Die mögliche Lasteintragung ist vom tatsächlich angetroffenen Verankerungsgrund (Wandbauteil udgl.) abhängig. Wir weisen darauf hin, daß wir
      keinerlei wie auch immer geartetes Risiko für den Verankerungsgrund (Wandbauteil) übernehmen. Wir sind in der Kalkulation von der Verankerung des Gerüstes mit einfachen branchenüblichen Methoden z.B. Ringösenanker ausgegangen. Wenn der Verankerungsgrund für die Verankerung mit einfachen branchenüblichen Methoden nicht geeignet ist, kann es zu Mehrkosten bzw. zu Terminänderungen kommen.
    8. h)  Der Kalkulation liegt eine kontinuierliche Arbeitsmöglichkeit zu Grunde.
    9. i)  Folgende Leistungen werden kostenlos vom Auftraggeber beigestellt:
      -Sämtliche Baugenehmigungen, Statik- und Planunterlagen mit entsprechendem Planvorlauf.
      -Beweissicherung und Standsicherheitsnachweis der umliegenden Anlagen und Objekte im Einwirkungsbereich unserer Leistungen durch unabhängigen Sachverständigen.
      -Eventuell notwendige Bau- und Anrainerverhandlungen.
      -Alle erforderlichen lage- und höhenmäßigen Angaben zur Gerüstaufstellung und zur Anordnung von Gerüstlagen. -Ausreichend Platz für Baustelleneinrichtungen und Gerüstmaterialien.
      -Zufahrt und Planum (Herstellen und Erhalten) geeignet für Schwerverkehr.
      -Reinigungs- bzw. Rekultivierungsarbeiten
      -Verkehrsmäßige Absicherung der Baustelle:
      Absichern der Baustelle entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften einschl. Umsetzen nach Erfordernis. Bei Arbeiten im Gefahrenbereich die Beistellung von Sicherungsposten.
  5. Gewährleistung und Schadenersatz:
    a) Das Gerüst wird gem. Ö-NORM 4007, sowie den bestehenden Sicherheitsvorschriften entsprechend aufgestellt.
    b) Nachstehende Vorleistungen – Freihalten des Gerüstbereiches von Baumaterialien und Bauschutt u.dgl., die erforderliche Bewilligung für die
    Grundbenützung (insbes. bei öffentl. Grund), bei Straßengrundbenützung die behördlich vorgeschriebenen oder sonst erforderlichen Maßnahmen (z.B.
    Abschränkung, Fußgängerumleitung, Verkehrszeichen, u.dgl.) – sind vom Auftraggeber zu erbringen.
    c) Eine allfällige Verdübelung des Gerüstes an der Fassade erfolgt mittels 14 mm starken Fischerdübeln laut statischem Erfordernis bzw. alle 20 m2. Für
    das Verschließen der Dübel Löcher im Zuge des Gerüstabbaues ist der Auftraggeber auf seine Kosten verantwortlich.
    d) Nach dem Aufstellen wird das Gerüst mittels Übernahmeprotokoll dem Auftraggeber zur Benützung übergeben, der durch Unterfertigung des
    Übernahmeprotokolls den ordnungsgemäßen Zustand des Gerüstes bestätigt.
    e) Allfällige Schäden am Gerüst sind bei sonstigem Ausschluss jeglicher Haftung unverzüglich dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen.
    f) Für sämtliche beim Abbau festgestellte Schäden und Verschmutzungen, ferner bei gänzlichem oder teilweisem Verlust des Gerüstes oder Gerüstteilen
    ist der Auftragnehmer vom Auftraggeber schadlos zu halten.
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Sural H.G. Bau GmbH
  1. g)  Der Auftraggeber muss einen abgesperrten Bereich für das aufbewahren von Gerüstmaterialien zur Verfügung stellen, anderfalls muss der AG bei Diebstahl für dieses Material haften und die Kosten übernehmen.
  2. h)  Die Kosten für die erforderliche Demontage von Geschäftsschildern an der Fassade sind vom Auftraggeber zu übernehmen.
  3. i)  Allfällige Schäden, die von unseren Arbeitern verursacht werden, müssen sofort nach Bekanntwerden bei unserer Firma gemeldet werden. Die
    Möglichkeit zu einer Besichtigung durch unsere Firmenleitung muss gewährleistet sein. Spätere Reklamationen können nicht akzeptiert werden.
  4. j)  Das Gerüst ist im übernommenen Zustand zu übergeben, ist dies nicht der Fall werden Regiekosten für Reinigung und wiederherstellung vom Gerüst
    verrechnet, wenn das Gerüstmaterial nicht auf der Baustelle aufgefunden werden kann, wird dieses Material dem Auftraggeber verrechnet.
  1. Rücktritt vom Vertrag:
    Tritt der Auftraggeber – aus welchen Grund auch immer – vom Vertrag zurück, so wird eine Stornogebühr von 20 % des vereinbarten oder zu ermittelnden Entgeltes (siehe Pkt. 2) vereinbart.
  2. Gerichtsstand:
    Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.
  3. Regiestunden:
    Werden anfallende Regiestunden von verantwortlichen Personen der Auftraggeberfirma wie z.B.: Bauleiter, Polier usw. unterschrieben, sind diese für uns rechtskräftig.
  4. Rechnungskorrekturen:
    Rechnungskorrekturen können nur 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung bzw. bis zur Zahlung der Rechnung unter Einhaltung der Zahlungsbedingungen vorgenommen werden. Bezüglich der Korrektur muss mit dem Auftragnehmer eine mündliche oder schriftliche Absprache erfolgen. Rechnungen die bezahlt und anerkannt werden, können bei Legung der Schlussrechnung nicht mehr korrigiert werden.
 Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ behalten alle anderen ihre Richtigkeit Stand: Jänner 2021